Rundfunkänderungsstaatsvertrags am 1. Januar 2013
Der bisherige GEZ-Satz beträgt 17,98 Euro. Daran wird sich für die Bürger, welche jetzt schon diese Gebühren bezahlen auch nichts ändern. Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag, welcher am 1. Januar 2013 in Kraft treten wird, trifft diejenigen Bürger, welche einen Fernseher mit HD-Auflösung, einen PC oder ein Smartphone besitzen und entsprechende öffentliche Radio- oder Fernsehprogramme empfangen könnten. Da sich Internet und Smartphone derartig verbreitet haben, trifft dieser neue Rundfunkänderungsstaatsvertrag fast alle Menschen in Deutschland.
Im Vertrag wurde festgelegt, dass auch gewerblich genutzte Fahrzeuge von der Gebühr nicht mehr ausgeschlossen sind. Ist in einem Büro ein Radio und es arbeiten in diesem Raum mehr als 14 Mitarbeiter so sind die Rundfunkgebühren zweimal zu zahlen. Diese Kosten steigen weiter nach oben, je mehr Mitarbeiter Radio hören könnten für große Betriebe wird es richtig teuer. Besonders im gewerblichen Bereich kommt es zu erheblichen Veränderungen in der Gebührenordnung. Ein Radio im Raum und nur eine Rundfunkgebühr, diese Zeiten sind für einige Unternehmen endgültig vorbei. Auch in Hotels gelten neue Regelungen, wenn entsprechende Rundfunk- und Fernsehgeräte auf den Zimmern der Gäste vorhanden sind.
Die Politiker sehen den neuen Vertrag als gerechtfertigt an und finden, dass dieses Modell Vorbild für andere Staaten sein könnte. Vorgesehen ist im Moment, dass die Belastung bis 2014 nicht steigen soll. Welche neuen Gebühren nach 2014 auf die Bürger zukommen, steht bis heute noch nicht fest.
Gegner des Vertrages sind empört und sprechen sogar von verfassungswidrigen Bedingungen, welche auf die Bürger zukommen. Auf großen Widerstand stößt der Punkt, wo die Vermieter auf Anfrage entsprechende Informationen seiner Mieter übermitteln sollen. Besonders in den neuen Bundesländern erinnert diese Vorgehensweise an Methoden der Bespitzelung durch die Staatssicherheit in der damaligen DDR.
Für die privaten Haushalte, welche in der Vergangenheit die entsprechende Rundfunkgebühr gezahlt haben, ändert sich nichts. Alle technischen Geräte, mit welchen auch Radio gehört werden kann sind in der Gebühr inbegriffen. Dies gilt auch für das Radio im Familienauto.